Sollen mutmaßliche NS-Täter heute noch vor Gericht gestellt werden?
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Timo
- Deutsche Regierung kann international und national ein Zeichen setzten
-Die Familien der Opfer sollten Gerechtigkeit bekommen und die Täter haben ihre Strafe verdient
Semra
- wir sind den Täter und dem Angehörigen Schuldig
- für Gerechtigkeit müssen sie bestraft werden.
-
Lisa
- Ja, eine Straftat und erst recht eine wie diese sollte Bestraft oder höchstens Durchgenommen werden, egal wie alt diese Person schon ist.
Sergej
- Märtyrer- Effekt
- Verfolgung sollte sofort stattfinden und nicht nach 70 und 80 Jahren
- Vergangenheit ruhen lassen
Gruppe A
Gruppe B
Argumente der Sprinteraufgabe
Pro
- Mord und Völkermord können seit 1979 nicht verjähren
- Im Artikel 103 wird nicht festgelegt wie lange eine Straftat zurückverfolgt werden kann
- Er ist ein Offizialdilekt, deswegen muss die straafanwaltschaft dieses verfolgen, wenn sie es nicht tut begehen sie Strafvereitelung im Amt
- Durch das Justizsystem ist es egal ob der Täter alt oder jung ist/war
- 1966 urteilte das Landgericht Hagen auch kleine Täter ohne konkrete Nachweise
Contra
- Zum Zeitpiunkt der Tat war er minderjährig, er wird also vor dem Jugendgerichtshof verurteilt
- zu dem Zeitpunkt war es gesetztlich nicht strafbar, nachträgliche strafverschärfung, somit gegen rechtstaatlichen Grundsatz
- teilweise verteidigt das Grundgesetz die Täter ( gegen Angeklagte darf nur verhandelt werden, wenn sie in der Lage sind sich zu verteidigen)
- Oft wurde die Tat nur als Totschlag eingestuft, diese tat verjährt aber nach 20 Jahren
- Bei Tätern wie zum Beispiel Oskar Gröning, die schuldig gesprochen wurden, schieben die Anwälte die Gefängnisstrafe bis zum tot der Täter auf
PRO
- Argument des Befehlnotstandes ist hinfällig ,weil sie keine Angst um ihre Leben haben mussten.Kein Fall von Lebensgäfahr ist bekannt.
- Viele Namen von NS -Täter konnten erst in den letzten Jahren recherchiert werden.
- Massenverbrechen und Mord juristiche Pflicht und moralische Verantwortung.
- wir sind den Opfer und ihren Angehörigen schuldig.
- Solange die Täter noch am Leben sind,sollen sie bestraft werden.
- Teil der Vergangenheitsbewältigung
Contra
- arbeitsaufwand
- Archive aus anderen Ländern waren Unter Verschluss (Jahre Lang)
- Tatbeteiligung nachweisen
- politische Bereitschaft fehlte
- befehlsnotstand Täter hatten angst um ihr leben.
- Alibi-Veranstaltung
- Aktionismus
- Märtyrer-Effekt
- Mitleidseffekt (mit Verbrechern)
- verfolgung sollte sofort stattfinden und nicht nach 70 und 80 Jahren.
- Vergangenheit ruhen lassen
- restliche Überlebende stehen kurz vor ihren tod